Unternehmer stehen aktuell und auf Sicht vor umfassenden Herausforderungen. Komplexität und Tragweite unternehmerischer Entscheidungen nehmen weiterhin zu. Handlungsalternativen sind zu entwickeln und zu diskutieren. Resistenz kann riskant sein. Impulse von außen können bei der Entscheidungsfindung helfen.
Oft können nicht alle Aufgabenstellungen in der erforderlichen Zeit und mit Bordmitteln bewältigt werden. Qualifizierte Berater können gezielt und themenbezogen wertvolle Unterstützung leisten. Ihr Mehrwert liegt häufig in der ausgeprägten fachlichen oder systemseitigen Expertise. Insbesondere Managementberatung zielt auf Know-how Transfer und umfassende Erfahrung in der Moderation und Begleitung von längerfristigen Transformationsprozessen. Neben fundierter Analyse und Konzeption ist die Umsetzungsbegleitung heutzutage unerlässlich. Berater haben den erfolgreichen Abschluss von definierten Aktivitäten im Fokus um das Unternehmen weiterzuentwickeln.
Unternehmensbeiräte haben die langfristige Entwicklung des Unternehmens im Fokus – zum Wohle der Gesellschafter, der Mitarbeiter und der Geschäftspartner. Auf der Basis Ihrer eigenen unternehmerischen Erfahrungen bringen sie sich als Sparringspartner und Ideengeber, aber fallweise auch als Moderator zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung oder innerhalb des Gesellschafterkreises ein. Je nach Ausgestaltung übernehmen Unternehmensbeiräte auch Kontroll- und Überwachungsfunktionen der Geschäftsführung oder nehmen für die Gesellschafter konkrete delegierte Aufgaben wahr. Sie bringen idealerweise Wissen auch aus anderen Branchen mit ein, haben viele unternehmerische Fragestellungen selbst gelöst und sind mit unterschiedlichen Entscheidungssituationen wohlvertraut. Sie sichern damit Entscheidungen zusätzlich ab und sind Gesellschaftern und Geschäftsführern wertvolle Ratgeber, ohne dabei Kompetenzen zu überschreiten oder Verantwortlichkeiten zu verändern.
Berater oder Beirat – wer hilft weiter? Die Unterschiede liegen in der Perspektive, aus der sie das Unternehmen unterstützen. Beiräte haben das Unternehmen als Ganzes im Blick, berücksichtigen dabei die Ziele der Gesellschafter, aber auch die Anforderungen, die aus Markt-, Wettbewerbs- und Technologiesicht an das Unternehmen gestellt werden. Sie setzen sich für die Schaffung der langfristigen Erfolgsvoraussetzungen ein. Unternehmensbeiräte initiieren und begleiten nachhaltige Veränderungsprozesse langfristig und aus ihrem übergreifenden Blickwinkel heraus im Zusammenspiel mit Gesellschaftern und Geschäftsführung. Sie sind in aller Regel nicht operativ im Unternehmen tätig.
Typischerweise in Projekten oder Programmen haben Berater in der Regel eine abgegrenzte, fokussierte Aufgabenstellung. Abhängig von der festgelegten Projektorganisation arbeiten sie operativ mit Geschäftsführung, Führungskräften und Mitarbeitern zusammen. Zielsetzung ist es, neue Erkenntnisse, Verfahren oder Technologien als Chance für die Weiterentwicklung des Unternehmens zu nutzen. In Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen des zu beratenden Kunden wird der Berater einen zielführenden Mix aus Fach-, Methoden- und Transformationskompetenz zum Einsatz bringen.
Im Rahmen des Projektmanagements geht es vor allem darum, Verständnis für den Handlungsbedarf bei allen Stakeholdern herbeizuführen und bei den Teammitgliedern die Identifikation mit den Projektzielen sicherzustellen. Um Projektergebnisse wie geplant zu erreichen, ist eine strukturierte, zielorientierte Vorgehensweise und kontinuierliches Monitoring z.B. anhand von Projektmeilensteinen erforderlich.
Die Frage Berater oder Beirat stellt sich somit eigentlich nicht. Richtig eingesetzt und mit einem klar definierten Rollenverständnis leisten sowohl Berater als auch Beiräte wertvolle Beiträge zur kurzfristigen Weiterentwicklung des Unternehmens und bei längerfristigen Transformationsprozessen.
Überschneidungen sind die Ausnahme. Übernimmt ein Beiratsmitglied dennoch im Einzelfall definierte beratende Aufgaben, die über sein eigentliches Mandat hinausgehen, so muss dies vollkommen transparent erfolgen und darf seine Unabhängigkeit nicht gefährden.